SentoVox – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veröffentlicht am 15.01.2026, © 2026 Sento Group BV

Hinweis: Die englische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die rechtsverbindliche Fassung. Diese Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken.

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

  • „Auftraggeber“: die natürliche oder juristische Person oder die Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte oder Mitarbeiter, die eine Vereinbarung mit SentoVox geschlossen hat oder schließen möchte.
  • „Befragter“: die Person, die eine Befragung eines Kulturhauses ausfüllt.
  • „SentoVox“: der Name des Forschungsprojekts für Kulturhäuser, das von Sento Group BV durchgeführt wird („Sento“).
  • „Vereinbarung(en)“: alle von Sento Group BV im Verhältnis zum Auftraggeber verwendeten Vereinbarungen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden.
  • „Nutzung“: die mit dem Auftraggeber vereinbarte Nutzung von digitalen Fragebögen, Webspace, Datenbankspeicherplatz, Kommunikationsmaterialien und allen anderen von SentoVox bereitgestellten Diensten und Produkten.
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Artikel 2: Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten sowohl für die Erbringung von Dienstleistungen als auch für den Verkauf von Waren durch Sento Group BV, nachfolgend als „Sento“ bezeichnet.

Mit der Auftragserteilung gelten die AGB als vom Auftraggeber vollständig und vorbehaltlos akzeptiert. Die AGB und jede spezifische Vereinbarung bilden die vollständige und einzige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Vorschläge, Versprechen, Absprachen oder Mitteilungen bezüglich des Gegenstands der spezifischen Vereinbarung. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung. Die Verpflichtung von Sento, die vom Auftraggeber bestellten Dienstleistungen oder Produkte zum von Sento festgelegten Preis zu liefern, stellt die Hauptverpflichtung der Vereinbarung dar.

Die AGB wurden primär auf Englisch abgefasst. Die englische Version ist die maßgebliche Vereinbarung. Zur Erleichterung für den Auftraggeber wurden diese AGB ins Niederländische, Französische, Deutsche, Spanische und Italienische übersetzt. Diese übersetzten Versionen sind weder maßgeblich noch verbindlich; aus ihnen können keine Rechte abgeleitet werden, auch nicht im Falle von Übersetzungsfehlern. Im Falle eines Konflikts zwischen der englischen Version und einer übersetzten Version hat die englische Version stets Vorrang, einschließlich der Anhänge und der Preistabelle.

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Artikel 3: Laufzeit und Kündigung

Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, wird die Vereinbarung für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Startdatum der Vereinbarung geschlossen.

Erhebungszeitraum. Der Zugang zur Plattform und zum Dashboard bleibt zwölf (12) Monate ab der Aktivierung der Befragung gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Kulturhaus kann seine Teilnahme jederzeit vorzeitig über die Plattform beenden.

Eine einseitige Kündigung durch den Auftraggeber begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung jeglicher Art für bereits geleistete oder noch fällige Zahlungen. Bei Kündigung der Vereinbarung werden die Forderungen von Sento gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig, und alle bereits in Rechnung gestellten und noch in Rechnung zu stellenden Beträge bleiben geschuldet, ohne Rückerstattungspflicht.

Ein Konto pro Kulturhaus. Jedes Kulturhaus darf nur ein aktives Konto haben. Die Erstellung mehrerer Konten durch oder im Namen desselben Kulturhauses gilt als Missbrauch. In diesem Fall behält sich Sento das Recht vor, die betreffenden Konten zu sperren, zusammenzuführen oder zu löschen, ohne vorherige Ankündigung und ohne dass dem Auftraggeber ein Anspruch auf Entschädigung zusteht.

Nach Kündigung. Nach Kündigung der Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, wird der Zugang zur Plattform und zum Dashboard gesperrt. Der Auftraggeber kann bis zu 30 Kalendertage nach Kündigung eine Kopie seiner eigenen gesammelten Forschungsdaten bei Sento anfordern, die Sento in Form einer Excel-Datei oder in einem anderen gängigen Format bereitstellt. Nach diesem Zeitraum ist Sento nicht mehr verpflichtet, die Daten des Auftraggebers verfügbar zu halten, unbeschadet des Rechts von Sento, anonymisierte und aggregierte Daten für wissenschaftliche und Benchmarking-Zwecke gemäß Artikel 12 aufzubewahren.

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Artikel 4: Preise

Die von Sento auf der Website und über andere Kanäle mitgeteilten Preise gelten stets vorbehaltlich offensichtlicher Tipp- oder Übersetzungsfehler. Individuelle Angebote sind widerruflich und 60 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben, und sind gemäß den Angaben auf der Rechnung zahlbar. Rechnungen sind per Banküberweisung zu begleichen. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Preise für die Erbringung von Dienstleistungen für einen Zeitraum von einem Jahr berechnet. Zu Beginn dieses Zeitraums ist der Gesamtpreis gemäß Artikel 5 zu zahlen. Sento kann alternative Zahlungsbedingungen anbieten; diese werden bei der Bestätigung der Teilnahme deutlich als Option ausgewiesen.

Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der bei der Registrierung angegebenen Zahl der Besucher des Kulturhauses pro Jahr, gemäß der Gebührentabelle in Anhang A. Auf Anfrage kann das Budget auf zwei Kalenderjahre verteilt werden. Gruppen und Netzwerke erhalten ein maßgeschneidertes Angebot.

Die Preise für die Erbringung von Dienstleistungen können von Sento jederzeit während der Laufzeit der Vereinbarung geändert werden. Der Auftraggeber wird hierüber über die Website sowie individuell durch eine persönlich an ihn gerichtete Mitteilung informiert. Die geänderten Preise sind vom Auftraggeber zwei Monate nach der individuellen Benachrichtigung zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Vereinbarung kostenfrei und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung durch den Auftraggeber muss per Einschreiben oder elektronisch über https://www.sentovox.eu innerhalb von dreißig Kalendertagen nach der individuellen Benachrichtigung über die geänderten Preise erfolgen.

Etwaige Aktionen oder Rabatte gelten pro Auftraggeber und können nicht mit anderen Aktionen oder Rabatten kombiniert werden. Bei Missbrauch von Aktionen durch den Auftraggeber, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das absichtliche Erstellen mehrerer Konten, behält sich Sento alle Rechte vor und kann unter anderem von der Anwendung von Aktionen absehen.

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Artikel 5: Lieferung, Zahlung und Widerspruchsfristen

Die von Sento angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte und nicht verbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Fristen werden stets in Arbeitstagen angegeben. Eine angemessene Verzögerung bei der Lieferung von Dienstleistungen oder Produkten berechtigt in keinem Fall zur Stornierung einer Bestellung oder zu einer Entschädigung.

Jede Beschwerde bezüglich der Lieferung, gleich welcher Art, muss vom Auftraggeber innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Lieferung der Waren oder ab Beginn der Erbringung der Dienstleistungen schriftlich an Sento mitgeteilt werden. Beschwerden bezüglich Lieferung oder Ausführung können nicht als Vorwand genutzt werden, um die Zahlung von Rechnungen auszusetzen oder zu verzögern. Das Ausbleiben eines schriftlichen Widerspruchs gegen eine Rechnung innerhalb von 8 Arbeitstagen nach deren Versand gilt als unwiderrufliche Annahme der Rechnung und der darin aufgeführten Beträge, Produkte und Dienstleistungen.

Rechnungen sind innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum zu begleichen. Hat der Auftraggeber 14 Kalendertage nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht vollständig bezahlt, befindet er sich nach der ersten Mahnung, in der die Folgen der Nichtzahlung dargelegt werden, in Verzug. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, hat dies folgende Konsequenzen: (i) auf den ausstehenden Betrag sind gesetzliche Zinsen fällig; (ii) der Auftraggeber schuldet Inkassokosten in Höhe von 15 % der Hauptsumme oder von 40 €, wenn dieser Betrag 15 % der Hauptsumme übersteigt, oder, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, den nach geltendem Recht geschuldeten Betrag; (iii) die Erbringung von Dienstleistungen an den Auftraggeber kann ohne weitere Ankündigung ausgesetzt werden, bis die ausstehenden Beträge einschließlich Zinsen beglichen sind; (iv) Sento hat das Recht, die Vereinbarung nach eigenem Ermessen gemäß Artikel 3 aufzulösen oder zu beenden.

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Artikel 6: Verhaltenskodex, Serviceänderungen und Meldung/Sperrung

Der Auftraggeber muss jederzeit in gutem Glauben mit Sento zusammenarbeiten, um die Erbringung von Dienstleistungen zu erleichtern. Der Auftraggeber muss die Dienstleistungen jederzeit gemäß den Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Sento in ihrer jeweils gültigen Fassung nutzen. Kommt der Auftraggeber seinen aus diesen AGB resultierenden Verpflichtungen nicht nach, erklärt er sich bereit, alle Kosten für die zusätzlichen Dienstleistungen zu tragen, die Sento zur Behebung von Problemen erbringt, die aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen resultieren. Sento kann in keiner Weise für technische oder sonstige Störungen innerhalb oder außerhalb des Sento-Netzwerks haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber ist allein für die ordnungsgemäße Nutzung der Waren, Dienstleistungen oder Software unter Berücksichtigung der Spezifikationen und Anweisungen von Sento verantwortlich.

Recht zur Änderung des Dienstes. Sento behält sich das Recht vor, die Plattform, den Fragebogen, die Dashboard-Funktionalitäten und alle anderen Komponenten des Dienstes jederzeit ohne vorherige individuelle Zustimmung des Auftraggebers zu ändern, zu aktualisieren oder anzupassen. Dies umfasst unter anderem Änderungen am Standardfragebogen (in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Partnern), das Hinzufügen oder Entfernen von Funktionen und technische Aktualisierungen. Sento wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Auftraggeber über wesentliche Änderungen zu informieren; das Ausbleiben einer solchen Benachrichtigung berührt jedoch nicht die Gültigkeit der Änderung.

Verfügbarkeit. Der Dienst wird so bereitgestellt, wie er ist und wie er verfügbar ist („as is“ und „as available“). Sento strebt eine höchstmögliche Verfügbarkeit der Plattform an, garantiert jedoch keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb. Geplante Wartungsarbeiten, technische Störungen, Aktualisierungen oder Umstände außerhalb der Kontrolle von Sento können zu vorübergehender Nichtverfügbarkeit führen. Sento kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des Dienstes resultieren.

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Artikel 7: Widerrufsrecht

Die Dienste von SentoVox sind ausschließlich für den professionellen Einsatz durch Kulturhäuser und Kultureinrichtungen bestimmt. Durch die Registrierung auf der Plattform bestätigt der Auftraggeber, dass er in beruflicher Eigenschaft und nicht als Verbraucher im Sinne von Buch VI des Wirtschaftsgesetzbuches handelt. Das Widerrufsrecht findet daher auf die Erbringung dieser Dienstleistungen keine Anwendung.

Sollte ein Auftraggeber dennoch als Verbraucher eingestuft werden, erkennt er an, dass die Erbringung der Dienstleistungen auf seinen ausdrücklichen Wunsch mit der Aktivierung der Plattform beginnt und dass er mit Beginn der Erbringung der Dienstleistungen auf das Widerrufsrecht verzichtet, soweit gesetzlich zulässig.

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Artikel 8: Haftung

Sento haftet nicht im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung der Vereinbarung. Sento haftet außerdem ausdrücklich nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden durch Betriebsstillstand usw. (nicht abschließende Aufzählung). Der Auftraggeber muss jederzeit zunächst selbst alle Informationen, erworbenen Dienstleistungen und gelieferten Ergebnisse auf Richtigkeit prüfen und ein wohlüberlegtes und verantwortungsvolles Urteil fällen. Der Auftraggeber trägt zudem die letztendliche Verantwortung für die korrekte Verbreitung der Befragung oder des Fragebogens und dafür, dass ausreichend viele und vielfältige Antworten eingehen, um Schlussfolgerungen ziehen zu können.

Haftungsbeschränkung. Unbeschadet des Vorstehenden ist die Gesamthaftung von Sento gegenüber dem Auftraggeber, aus welchem Grund auch immer, in jedem Fall auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Auftraggeber Sento in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis im Rahmen der Vereinbarung tatsächlich gezahlt hat.

Der Auftraggeber haftet gegenüber Sento für Schäden, die durch ein ihm zurechenbares Verschulden oder Versäumnis verursacht werden. Der Auftraggeber stellt Sento von Ansprüchen wegen Nichteinhaltung des Verhaltenskodex in diesen AGB bei der Nutzung der Dienstleistungen oder Waren durch oder mit Zustimmung des Auftraggebers frei.

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Artikel 9: Rechte des geistigen Eigentums

Alle Rechte des geistigen Eigentums an den Produkten und/oder Dienstleistungen sowie an den Entwürfen, der Software, der Dokumentation und allen anderen Materialien, die bei der Vorbereitung oder Durchführung der Vereinbarung zwischen Sento und dem Auftraggeber entwickelt und/oder verwendet wurden, sowie an den daraus resultierenden und dadurch erhobenen Daten liegen ausschließlich bei Sento oder seinen Lieferanten. Die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen stellt keine Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums dar. Der Auftraggeber erhält lediglich ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Produkten und Ergebnissen der Dienstleistungen für die vereinbarten Zwecke. Der Auftraggeber hat auch das Recht, eine einmalige Kopie seiner Daten bei Sento anzufordern. Sento behält sich das Recht vor, alle über die Befragung für den Auftraggeber gesammelten Informationen aufzubewahren, damit Trendmessungen im Dashboard des Auftraggebers visualisiert werden können. Die gesammelten Daten werden auch anonym an die an der Forschung beteiligten Universitäten und Institutionen weitergegeben. Der Auftraggeber darf die Produkte und Ergebnisse der Dienstleistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sento in keiner Weise ganz oder teilweise offenlegen, vervielfältigen oder Dritten zur Verfügung stellen.

Sento ist berechtigt, technische Maßnahmen zum Schutz seiner Produkte, Dienstleistungen oder Waren zu ergreifen. Hat Sento diese Produkte, Dienstleistungen oder Waren durch technische Schutzmaßnahmen gesichert, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, diesen Schutz zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn und soweit zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.

Nutzungslizenz für Kommunikationsmaterialien. Sento gewährt dem Auftraggeber eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der von SentoVox bereitgestellten Kommunikationsmaterialien, Logos, QR-Codes und visuellen Elemente ausschließlich für die Bewerbung der eigenen SentoVox-Befragung des Auftraggebers bei seinem eigenen Publikum. Der Auftraggeber darf diese Materialien ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sento weder ändern oder anpassen noch für andere als die vorgesehenen Zwecke verwenden. Bei Kündigung der Vereinbarung erlischt diese Lizenz sofort, und der Auftraggeber hat die Nutzung aller SentoVox-Materialien und -Marken einzustellen.

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Artikel 10: Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Ausfall von Internet, Servern oder Systemen, gesellschaftliche Umstände usw.) befreien Sento für die Dauer eines solchen Ereignisses von seinen Verpflichtungen aus diesen AGB, sofern Sento den Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail informiert, die höhere Gewalt beschreibt und die Erfüllung der betreffenden Verpflichtungen unverzüglich wieder aufnimmt, sobald und soweit das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Entschädigung für die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch Sento infolge eines Ereignisses höherer Gewalt.

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Artikel 11: Personenbezogene Daten und DSGVO

11.1 Personenbezogene Daten des Befragten

Der von den Befragten ausgefüllte Fragebogen enthält keine Fragen nach personenbezogenen Daten oder Identifikationsdaten. Zu keinem Zeitpunkt und auf keine Weise werden Fragen gestellt oder Daten erhoben, die auf die Identität des Befragten zurückverfolgt werden können. Das Ausfüllen des Fragebogens ist daher jederzeit vollständig anonym. Aufgrund dieser Anonymität ist es nicht möglich festzustellen, wer einen bestimmten Fragebogen ausgefüllt hat, und es ist daher nicht möglich, nach dem Ausfüllen des Fragebogens Einsicht, Änderung oder Löschung der Antworten zu beantragen.

Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darf der Auftraggeber im Rahmen von SentoVox unter Verwendung der Dienstleistungen, Produkte oder Waren von Sento niemals personenbezogene Daten verarbeiten. Der Auftraggeber garantiert hiermit, die gelieferten Dienstleistungen oder Waren nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verwenden und stellt Sento von allen Schäden oder Ansprüchen frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung der Dienstleistungen oder Waren rechtswidrig sei (siehe auch „eigene Fragen hinzufügen“, Artikel 13).

Auch für die Verlosung werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Das Befragungssystem wählt die Gewinner zufällig aus den Befragten aus. Befragte, die gewonnen haben, erhalten nach dem Ausfüllen des Fragebogens eine separate Nachricht mit einem eindeutigen Code und der Bitte, das Forschungsteam über eine E-Mail-Adresse zu kontaktieren. Gewinner können jederzeit auf einfache Anfrage per E-Mail oder Brief bei Sento Group BV Auskunft über ihre personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung beantragen.

11.2 Personenbezogene Daten des Auftraggebers

Sento erhebt nur die unbedingt notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers, um den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Systeme und die korrekte Durchführung der Forschung zu gewährleisten. Bei der Anmeldung des Kulturhauses zur Teilnahme werden Name, Vorname und E-Mail-Adresse der Kontaktperson des Kulturhauses, das an der Forschung teilnehmen möchte, abgefragt. Die Kontaktperson muss selbst ein Passwort erstellen, um in Kombination mit ihrer E-Mail-Adresse auf das System zuzugreifen. Sento wird die Kontaktperson während der Forschung gelegentlich per E-Mail an die angegebene Adresse über die Forschung informieren. Die Kontaktperson kann jederzeit angeben, dass sie keine Informations-E-Mails mehr erhalten möchte. Lediglich E-Mails, die für die Abwicklung der Rechnungsstellung notwendig sind, können nicht abbestellt werden.

Sobald die Kontaktperson im System angemeldet ist, kann sie weitere Kollegen des Kulturhauses zum Forschungssystem hinzufügen. Diese zusätzlich hinzugefügten Personen erhalten eine E-Mail mit der Einladung, zu bestätigen, dass sie die Forschung für das Kulturhaus verfolgen möchten.

Kontaktpersonen können Auskunft über ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) sowie deren Berichtigung oder Löschung durch einfache Mitteilung per E-Mail (contact [at] sentogroup [dot] eu) beantragen. Mindestens eine Kontaktadresse muss für die Bearbeitung ausstehender Rechnungen verfügbar bleiben, solange die Rechnung nicht beglichen ist.

11.3 Datenspeicherung

Die Daten über das Kulturhaus, die Kontaktperson und die gesammelten Forschungsdaten selbst werden auf Servern in Europa gespeichert, durch angemessene Standard-Sicherheitsmaßnahmen geschützt und regelmäßig gesichert. Im Falle von Datenschutzverletzungen oder anderen Formen von Hacking verpflichtet sich Sento Group, so schnell wie möglich die notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen und die Kunden und Kontaktpersonen zu informieren.

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Artikel 12: Dateneigentum

Die im Rahmen der Forschung erhobenen Daten und Kontaktdaten werden von Sento Group gespeichert und verarbeitet. Diese Daten können den Forschungspartnern, etwa Universitäten oder Branchenorganisationen, in anonymisierter Form für wissenschaftliche Analysen bereitgestellt werden. Das bedeutet, dass die den Partnern bereitgestellten Forschungsdaten von allen Verknüpfungen mit dem einzelnen teilnehmenden Kulturhaus bereinigt werden. Auf diese Weise können die akademischen Partner und Branchenorganisationen die gruppierten und anonymisierten Daten für wissenschaftliche Forschung nutzen und die Branche unterstützen. Sento Group kann jederzeit alle Daten und Informationen aus der Forschung an Dritte übertragen. Der Auftraggeber kann auf einfache Anfrage eine Kopie seiner eigenen gesammelten Forschungsdaten bei Sento Group anfordern, die in Form einer Excel-Datei oder in einem anderen Format bereitgestellt wird.

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Artikel 13: Personalisierte Befragung

SentoVox stellt ein System (Formular auf der Website) bereit, über das das Kulturhaus grundlegende Informationen über sein eigenes Angebot und seinen Betrieb dem Forschungsteam mitteilen kann. Auf Basis dieser Informationen wird die Befragung für das Kulturhaus personalisiert, sodass den Befragten dieses Kulturhauses die relevanten Fragen gestellt werden. Das Kulturhaus hat auch die Möglichkeit, eigene Fragen zur Befragung hinzuzufügen, beispielsweise für ortsspezifische Forschungsfragen. Es ist untersagt, in den eigenen Fragen personenbezogene Daten (Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw.) der Befragten abzufragen. Die Forschung ist vollständig anonym und entspricht der DSGVO-Gesetzgebung; durch das Hinzufügen solcher Fragen nach personenbezogenen Daten würde die Forschung für das Kulturhaus gegen diese Gesetzgebung und gegen die den Befragten zugesicherte Anonymität verstoßen.

Sobald das Personalisierungsformular über das Personalisierungssystem eingereicht wurde, sind diese Informationen endgültig, und die Befragung wird entsprechend programmiert. Vor der Einreichung wird eine Meldung angezeigt, die um Bestätigung bittet, dass die Informationen korrekt und vollständig sind. Änderungen am Fragebogen sind danach grundsätzlich nicht mehr möglich. Werden dennoch Änderungen gewünscht, kann das Forschungsteam kontaktiert werden; das Team wird dies im Rahmen des Möglichen berücksichtigen. Sobald die Befragung dem Publikum des Kulturhauses bekannt gemacht wurde und die Erhebung von Antworten begonnen hat, sind keine weiteren Änderungen mehr möglich.

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Artikel 14: Rücklauf, Methode und Ergebnisse

SentoVox stellt ein klares Briefing bereit, das eine Reihe von Möglichkeiten zur Bewerbung der Befragung beim eigenen Publikum des Kulturhauses, bei Abwanderern und Nicht-Besuchern umreißt. SentoVox stellt auch eine Vielzahl personalisierter Kommunikationsmaterialien zur Verfügung. Das Kulturhaus kann daraus frei auswählen und diese Materialien in seinen eigenen Kommunikationskanälen einsetzen. Der persönliche Befragungslink und QR-Code sowie mehrere Logos der Forschung werden bereitgestellt. Die bereitgestellten Materialien eignen sich zum Drucken, beispielsweise in Form von Flyern oder Postern. Die Entscheidung, Materialien drucken zu lassen, steht dem Auftraggeber frei; er trägt die Druckkosten. Flyer dürfen nicht im öffentlichen Raum (außerhalb des Kulturhauses) verteilt oder auf öffentlichen Straßen weggeworfen werden.

Der Aufruf zur Teilnahme an der Befragung wird vom Kulturhaus selbst verbreitet, mit oder ohne Hilfe des bereitgestellten Briefings und der Kommunikationsmaterialien. SentoVox kann nicht garantieren, dass Antworten eingehen oder wie viele Befragte erreicht werden. Die Zahl der Befragten kann jederzeit auf der Ergebnisseite (Dashboard) eingesehen werden. Die Zahl der Befragten, die ein Kulturhaus erreichen kann, ist nicht begrenzt.

Um die Erhebung von Antworten weiter zu unterstützen und zu fördern, bietet SentoVox den Befragten „Anreize“. Für jede korrekt und vollständig ausgefüllte Umfrage wird 1 (ein) Quadratmeter gefährdeten Regenwalds oder Naturgebiets durch die anerkannte Organisation World Land Trust gerettet. Es gilt eine Obergrenze von 1.000 (eintausend) Quadratmetern pro teilnehmendem Kulturhaus. Darüber hinaus haben die Befragten die Chance, eine der Reisen im Wert von 1.000 € (eintausend Euro) zu gewinnen, die unter ihnen verlost werden. Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Startseite der Umfrage Ihres Kulturhauses.

Nach Abschluss der Studie erhält das teilnehmende Kulturhaus einen individuellen Forschungsbericht mit seinen eigenen Forschungsergebnissen. Dieser Bericht bietet auch ein Benchmarking mit einer Gruppe vergleichbarer Kulturhäuser im In- oder Ausland sowie mit nationalen oder internationalen Ergebnissen. Für die Zusammensetzung der „Cluster“, also der Gruppen von Kulturhäusern, mit denen ein Benchmarking möglich ist, können daher im Voraus keine Garantien gegeben werden. Sento ist weder für die Qualität oder Quantität der Antworten der Befragten noch für Fehler verantwortlich. Der Auftraggeber ist für die Interpretation der Ergebnisse im Kontext seiner eigenen Gegebenheiten verantwortlich.

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Artikel 15: Sonstige Bestimmungen

Die für den Auftraggeber aus der mit Sento geschlossenen Vereinbarung resultierenden Rechte und Pflichten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sento weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen werden. Ist oder wird eine Bestimmung einer mit Sento geschlossenen Vereinbarung oder ihre Anwendung auf eine Partei oder einen Umstand nichtig, anfechtbar oder nicht durchsetzbar, berührt dies die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht. Änderungen der Kontaktdaten des Auftraggebers, wie beispielsweise Adressen, Kontaktpersonen und E-Mail-Adressen, sind Sento unverzüglich mitzuteilen. Die Protokolldateien und die sonstige elektronische oder nicht elektronische Verwaltung von Sento gelten als vollständiger Beweis der Erklärungen von Sento, und die von Sento empfangene oder gespeicherte Version jeder (elektronischen) Kommunikation gilt als authentisch, sofern der Auftraggeber nicht das Gegenteil beweist.

Übertragung des Dienstes. Sento ist berechtigt, die Vereinbarung sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, beispielsweise im Rahmen einer Übernahme, Fusion, Umstrukturierung oder Übertragung des SentoVox-Projekts. Sento wird den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist informieren.

Einstellung des Dienstes. Sento behält sich das Recht vor, den SentoVox-Dienst ganz oder teilweise einzustellen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten. In diesem Fall wird der Auftraggeber über die angegebene E-Mail-Adresse informiert. Bereits für den Zeitraum nach der tatsächlichen Einstellung gezahlte Beträge werden anteilig erstattet. Der Auftraggeber kann bis zu 30 Kalendertage nach der Einstellung gemäß Artikel 3 eine Kopie seiner eigenen Daten anfordern.

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Artikel 16: Anwendbares Recht und ausschließliche Zuständigkeit

Auf die mit Sento geschlossene Vereinbarung findet belgisches Recht Anwendung. Sofern zwingende Rechtsvorschriften nichts anderes vorschreiben, werden alle aus der Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten dem zuständigen belgischen Gericht des Gerichtsbezirks vorgelegt, in dem Sento seinen Sitz hat.

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Anhang A: Übersicht der Teilnahme

TeilnahmeLaufzeitHauptmerkmalePreisstruktur
SentoVox-Teilnahme 12 Monate Vollständig personalisierter Fragebogen (bis zu 6 Sprachen); Zugang zur SentoVox-Plattform; vollständig dynamisches Dashboard; unbegrenzte Zahl an Befragten; personalisierte Kommunikationsmaterialien; Anreize für Befragte; professioneller Helpdesk; individueller Forschungsbericht mit Benchmarking (Cluster, national und europäisch); Gruppenteilnahme möglich. Beitrag auf Basis der Zahl der Besucher pro Jahr

Gebührentabelle (Beitrag, zzgl. MwSt.)

Besucher pro JahrTeilnahmegebühr
Weniger als 10.000625 €
10.000 bis 50.000850 €
50.001 bis 100.000975 €
100.001 bis 150.0001.175 €
Mehr als 150.0001.750 €

Berichtslieferung: nach Abschluss des Erhebungszeitraums
Gruppenteilnahme: auf Anfrage, per Angebot